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Als Konkordanzdemokratie (lateinisch concordantia ‚Übereinstimmung‘) wird ein Typus der Volksherrschaft bezeichnet, der darauf abzielt, eine möglichst grosse Zahl von Akteuren (Parteien, Verbände, Minderheiten, gesellschaftliche Gruppen) in den politischen Prozess einzubeziehen und Entscheidungen durch Herbeiführung eines Konsenses zu treffen. Insofern ist die Konkordanzdemokratie eine der Konsensdemokratie ähnliche Form, in der die Mehrheitsregel als Entscheidungsmechanismus keine zentrale Rolle im politischen System spielt. Das Gegenmodell zur Konkordanzdemokratie wird als Konkurrenzdemokratie bezeichnet.[1]
Der Begriff Konkordanzdemokratie, der vor allem in Bezug auf das politische System der Schweiz Verwendung findet, wurde Ende der 1960er Jahre als sozialwissenschaftlicher Fachbegriff insbesondere von Gerhard Lehmbruch im Deutschen fruchtbar gemacht; als ähnliche Demokratietheorie durch Arend Lijphart im Englischen die Konsensusdemokratie (engl. consociational democracy).[2]