41 Private Links
Migration zu Microsoft 365 an der Hochschule Bielefeld (HSBI)
Die Hochschule Bielefeld (HSBI) befindet sich aktuell in einem Migrationsprozess von lokalen Mailservern hin zu Microsoft 365 Exchange Online. Die Datenverarbeitungszentrale (DVZ) der Hochschule hat nach umfassender Prüfung festgestellt, dass derzeit keine alternative Softwarelösung den E-Mail-Service in der erforderlichen Qualität bereitstellen kann. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund zunehmender technischer und sicherheitstechnischer Anforderungen an moderne E-Mail-Infrastrukturen.
Die Entscheidung wurde nicht isoliert getroffen, sondern in enger Abstimmung mit der Hochschulleitung sowie datenschutzrechtlichen Gremien. Um datenschutzkonforme Standards sicherzustellen, wurde eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Artikel 35 DSGVO durchgeführt. Das Ergebnis bestätigt, dass ein konformer Einsatz von Microsoft 365 durch ein umfassendes Maßnahmenpaket – bestehend aus technischer Konfiguration, organisatorischen Regelungen und zusätzlichen Kontrollmechanismen – gewährleistet ist.
Lieber Verkäufer,
vielen Dank für die freundliche Erinnerung! Sie wurde mit einem
Schmunzeln gelesen.
Bewertungen funktionieren bei mir wie ein Tanz: Einer muss den ersten
Schritt machen – und da das Geld längst angekommen ist, wäre jetzt
eigentlich die Gegenseite dran! 🕺
Der Käufer-Part wurde bereits vollständig erfüllt: Geld überwiesen,
gewartet, Paket empfangen – alles bestens. Was fehlt also noch für
einen Klick auf "Bewertung abgeben"?
Keine Sorge: Sobald eine Bewertung hinterlassen wurde, kommt prompt
eine zurück – versprochen! Das lässt sich übrigens auch im Profil
nachlesen, falls kurz reingeschaut werden möchte. 😄
Auf eine gegenseitig glückliche Bewertung!
Viele Grüße
[Name]
Löschung nach Auskunftsersuchen unzulässig
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Löschung personenbezogener Daten nach Auskunftsersuchen unzulässig ist und gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt.
| Key Details: | Aspekte | Details |
|---|---|---|
| Fall | E-Mail-Marketing-Agentur in Düsseldorf | |
| Datum | Entscheidung vom 21. Januar 2026 | |
| Fallabwicklung | Betroffener verlangte Auskunft → Agentur löschte Daten → Verwarnung → Klage → Gerichtsentscheidung | |
| Verstoß | Verletzung von Art. 15 DSGVO (Auskunftsrecht) und Art. 5 DSGVO (Rechenschaftspflicht) | |
| Wichtige Rechtsgrundlagen | Art. 6 Abs. 1 DSGVO (Rechtfgrund für Verarbeitung), Art. 15 DSGVO (Auskunftsrecht), Art. 17 DSGVO (Löschungsrecht) |
Wesentliche Entscheidungsgründe:
- Löschung ist Verarbeitungsvorgang und benötigt Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO
- Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO hat Vorrang vor Löschung
- Daten müssen so lange gespeichert bleiben, bis Auskunft vollständig und fristgerecht erteilt ist
- Der Auskunftsanspruch tritt erst ein, nachdem die Informationen vollständig zur Verfügung gestellt wurden
- Keine Rechtfertigung durch Art. 17 DSGVO (kein Löschantrag, keine notwendige Datenverarbeitung)
- Verstoß gegen Rechenschaftspflicht und Kontrolle durch Aufsichtsbehörde
Fazit:
Die Entscheidung betont, dass datenschutzrechtlich "schnelles Aufräumen" problematisch sein kann, wenn Betroffenenrechte gelten. Die Speicherung von personenbezogenen Daten ist bis zur vollständigen Auskunft erteilung zulässig und sogar erforderlich.
Es kommt gerade wiederholt zu Gewalt, weil Migranten unbedingt – und natürlich gegen jedes Verbot und rücksichtslos gegenüber anderen – das Grillen durchsetzen wollen. Dass der Rauch in ein Kinderzimmer zieht oder man das in Parks einfach nicht haben will, interessiert nicht.
Da werden gerade Gesetze, Regeln, gesellschaftliche Normen von unten herauf, ohne jede öffentliche Erwähnung, systematisch abgeschafft.
Zwar galten die Deutschland lange als eine Art „Grillweltmeister“, weshalb man meinen könnte, dass die Deutschen doch Grillbefürworter wären. Das ist aber nicht so. Es gehört zu den orientalisch-arabischen Sitten, dass man den Tag mit der ganzen Sippe in einem Park verbringt und dort groß Familienfest mit enormen Mengen von Essen, (rauchenden) Grills, Stühlen, Tischen feiert. Kann man zum Beispiel in Abu Dhabi intensiv sehen. Oder auch am Tempelhofer Flugfeld. Und solche Sitten werden gerade – ebenso wie die Respekt-Rangordnung – gewaltsam von unten herauf durchgesetzt.
Und damit sind dann auch jegliche Fluchtgründe Makulatur, hinfällig, erlogen: Wenn man hier dieselben Verhältnisse durchsetzt wie in dem Land, aus dem man angeblich geflohen ist, dann ist es ja keine Flucht, sondern eine Invasion.
Die Politik und Long Covid: Ein Bluff um Impfschäden
Dieser Artikel kritisiert die deutsche Regierung für ihre unklaren Positionen zu Long Covid und die fehlende Unterscheidung zwischen Long Covid und Post-Vaccination-Syndrom, die laut Autoren als Impfschaden ausgelegt werden.
| Wichtige Details: | Themen | Details |
|---|---|---|
| Hauptkritik | Die Regierung ignoriert den Impfstatus von Long Covid-Patienten und lässt keine klare Unterscheidung zwischen Long Covid und Post-Vac-Syndrom | |
| Daten-Verweigerung | Bundesregierung erklärte im Januar 2025: "Statistiken zur Anzahl Long- bzw. Post-Covid-Betroffener und ihrem Covid-19-Impfstatus sind der Bundesregierung nicht bekannt" | |
| Fachgesellschaften | PEI (Paul-Ehrlich-Institut) und RKI weisen auf fehlende Daten hin, ohne auf Impfstatus zu eingehen | |
| Australische Studie | 2024: 90% der mutmaßlichen Long Covid-Fälle seien laut australischer Forscher tatsächlich Impfschäden | |
| Wirtschaftliche Motive | Long Covid wird als Forschungsfeld mit 600+ Millionen Euro bis 2030 finanziert, während Impfschäden nicht abgesichert werden | |
| Politische Absicht | Experten vermuten, dass die "bewusst schwammige Definition" durch den Gemeinsamen Bundesausschuss dazu diene, das "Narrativ der tödlichen Pandemie und der sicheren und wirksamen Impfung" zu erhalten |
Kernaussagen:
- Die Bundesregierung hat bei mehreren parlamentarischen Anfragen (AfD, Jessica Tatti) den Impfstatus von Long Covid-Patienten nicht erfragt
- Das Paul-Ehrlich-Institut weist auf fehlende Daten hin, ohne auf den Impfstatus einzugehen
- Chemiker forderten im April 2026 nach Antworten über Spike-Protein-Menge nach Impfung - die Regierung reagiert nicht
- Eine australische Studie aus 2024 bestätigte, dass 90% der "Long-Covid"-Fälle Impfschäden seien
- Die deutsche Regierung erlaubt die Abrechnung von Long Covid-Leistungen für Kassenärzte, während Post-Vac keinen eigenen Abrechnungsrahmen hat
- Der Artikel kritisiert auch den Einsatz von Margarete Stokowski als "Long Covid"-Testimonal, obwohl sie geimpft war
Fazit:
Der Artikel argumentiert, dass Long Covid ein "großer Bluff" sei, der als "Long Impfung" umgetrickst werde, um Impfschäden finanziell abzusichern, während die Regierung wissenschaftlich fundierte Unterscheidungen ablehnt und die Datenlage verschleiert.
Noch heftigere Kritik an „Ben ungeskriptet“ kommt derweil vom Kabarettisten Florian Schroeder. Der langjährige ÖRR-Autor und Moderator veröffentlichte auf seinem YouTube-Kanal ein eigenes Video, in dem er mit Berndts Podcast-Projekt abrechnet und es als „Hofberichterstattung und Speichelleckerei von Autokraten“ bezeichnet.
Schroeder nennt Berndts Gesprächsführung „pseudo-interessierte Nachfragen“ und spricht von „Harmlosigkeit als Strategie“. Er wirft ihm vor, auf diese Weise politischem „Extremismus durch gespielte Harmoniesucht“ den Boden zu bereiten. In Wahrheit gehe es Berndt nicht um authentisches Interesse, sondern darum, seine teils radikalen Gesprächspartner „labern zu lassen“ und sie dadurch „heimlich zu legitimieren“, so Schroeder. Und weiter: „Wenn man sich einen Faschisten einlädt, einen zertifizierten Faschisten wie Höcke, was man machen kann, dann muss man aber bewaffnet sein und kann nicht der Art unbewaffnet in einen sogenannten Talk gehen.“
mirror display and touch control between Android devices
Dass er so angefeindet werde, läge auch an seiner Ehrlichkeit, drückte Merz überraschenderweise aus. „Ich muss und will der Bevölkerung sagen: Wir können nicht einfach so weitermachen wie in den letzten 20 Jahren. Ich nehme dabei in Kauf, dass ich dafür angefeindet werde“, sagte er. Er sei der erste Kanzler, der der Bevölkerung nicht die Unwahrheit erzähle, meinte Merz. „Vielleicht kann ich es netter verpacken, vielleicht kann ich es freundlicher sagen. Aber die Lage ist so herausfordernd, dass ich mich dem nicht entziehen werde.“
Im Interview mit dem Spiegel beklagte Merz auch die Erwartungshaltung der Bevölkerung – Erwartungen, die er selbst geweckt hatte. „Man darf nicht über Nacht schnelle Erfolge erwarten, aber genau das erhofft natürlich die Bevölkerung. Die Erfolge werden sich erst mit der Zeit einstellen“, mahnte er. Im Wahlkampf war es Merz gewesen, der stets sofortiges Handeln, Basta-Politik und Machtworte versprochen hatte. Jetzt sagt er, „dass auch Machtworte, nach denen so oft gerufen wird, selten zum Erfolg führen.“
So bescheinigt der Landesverfassungsschutz dem niedersächsischen AfD-Landesverband ein „öffentlich gemäßigteres Auftreten“. Dafür werden etliche Belege aufgeführt, darunter das „Harzburger Treffen“ im Januar 2025. Bei dieser Veranstaltung mit Maximilian Krah, Martin Reichardt und Thomas Tillschneider sei „größtenteils“ auf hetzerische und pauschal verunglimpfende Formulierungen verzichtet worden.
Doch was die staatlichen Extremistenjäger stört, ist der „erklärend-relativierende Kontext“, in den „Kampfbegriffe“ in Harzburg gestellt worden seien. Dadurch würden „Interpretationen unterbunden“. Die Redner machten sich zwar „aus verfassungsschutzrelevanter Perspektive unangreifbarer“, doch ihre Bekenntnisse zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung wertet der Verfassungsschutz als Tarnung.
BIWOC Rising erhält 662.450 Euro Fördergelder aus Bundesprogramm "Demokratie leben!"
Ein Berliner Coworking-Café, das ausschließlich Menschen mit bestimmter Hautfarbe und Geschlechtsidentität zugestanden, hat zwischen 2021 und 2024 öffentliche Gelder aus dem Bundesprogramm "Demokratie leben!" erhalten.
| Wichtige Details: | Aspekte | Informationen |
|---|---|---|
| Organisation | BIWOC Rising gUG (Coworking-Café in Berlin-Kreuzberg) | |
| Fördergelder | 662.450 Euro (bis zu 800.000 Euro gemeldet) | |
| Förderzeitraum | 2021-2024 (vier Jahre) | |
| Zielgruppe | BIWoC (Black, Indigenous and Women of Color) und TINBIPoC (Trans, Inter, nicht-binäre People of Color) | |
| Förderprogramm | Bundesprogramm "Demokratie leben!" (BMFSFJ) | |
| Steuergelder | Aus dem Bundesprogramm "Demokratie leben!" stammend |
kritische Aspekte:
- Rassische Exklusion: Weiße Menschen sind systematisch ausgeschlossen durch explizite Zutrittsregeln
- Gemeinnützige Zwecke: Satzung nennt Bildung, Toleranzförderung und Unterstützung von Verfolgten
- Unklare Zielvereinbarkeit: Der rassistische Ausschluss steht im Widerspruch zu den programmatikbasierten Zielen
- Verhaltensprobleme:
- Verharmlose von Terroranschlägen als "Widerstand"
- Anti-israelische Äußerungen durch Vorstand
- Verleugnung der NS-Vergangenheit
Reaktion der Regierung:
- Krisentreffen zwischen Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt
- Neuausrichtung des Förderprogramms mit erhöhter Fokus auf "Loyalität zu nationalen Zielen" und Effizienz
- Gründliche Überprüfung aller geförderten Projekte
- Festlegung dass öffentliche Gelder nur von Parteien mit "demokratischer Grundordnung" beziehbar seien
Zusammenfassend: Die Signal-Stiftung betont, dass ihre Verschlüsselung, Infrastruktur und App-Code nicht kompromittiert wurden, während sie gleichzeitig auf die dringende Wachsamkeit der Nutzer aufmerksam macht
Apple's "Digital ID" als Kontrollinstrument für digitale Identität
Ein Artikel analysiert, wie Apple mit der Digital-ID-Funktion in der Apple Wallet die Einführung einer globalen digitalen Identitätsinfrastruktur vorsätzlich in die Betriebssysteme integriert hat, um den Zugang zum Internet zu kontrollieren.
| Key Details: | Aspekt | Details |
|---|---|---|
| Funktionsumfang | Altersverifikation (über 18 Jahre) bei Apple-Account-Erstellung, iOS-Updates, Sicherheitseinstellungen und 18+-Apps | |
| Zugriffskontrolle | Künftig alle Online-Dienste müssen über digitale Identität verifiziert werden, ohne dass der Nutzer sein volles Geburtsdatum preisgeben muss | |
| EU-Vorbereitung | EU hat seit April 2026 eine "Age-Verification-App" (Mini-Wallet) bereitgestellt, die vollständig interoperabel mit dem EUDI-Wallet ist | |
| Verpflichtung | Bis Ende 2026 muss die EUDI-Wallet in allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtend eingeführt werden | |
| Anonymität | Künftig wird die Anonymität im Netz systematisch zerschlagen, da jeder Zugriff auf Inhalte überprüft wird | |
| Gesetzgeber | Die Entwicklung wird von US- und EU-Gesetzen (Online Safety Act, DSA, DSA) getragen, die die Plattformen verpflichten |
Zentrale Argumente:
- Kontrollstrategie der Tech-Giganten: Apple, Google und Meta implementieren die Funktion "leise im Hintergrund" ohne Pressemitteilung, um als "revolutionäre" Neuerung zu erscheinen
- Europäischer Kontext: Die EU arbeitet schneller als die USA, um ihre eigenen Identitätsinfrastrukturen zu etablieren, während die USA noch mit Bundesstaatsgesetzen verhandeln
- Datentransfer und Abhängigkeit: Startups müssen sich an die Apple- oder Google-Infrastruktur anbinden, da sie sonst hohe Strafen riskieren, was zu einer totalen Abhängigkeit führt
- Datenschutz-Argument: Die "datenschutzfreundliche" Position wird kritisiert, da die Infrastruktur eigentlich den Verlust der digitalen Privatsphäre ermöglicht
- Gefahren: Die Infrastruktur wird von allen Plattformen als "unumgänglicher Standard" akzeptiert, was zu einer lückenlosen Überwachung und Kontrolle führt
Zusammenfassend:
Der Artikel argumentiert, dass die Einführung der Digital ID nicht nur eine technische Verbesserung ist, sondern die Installation eines Kontrollpunktes, an dem jeder Nutzer vorbeimuss. Die EU-Politik verkauft den Verlust der digitalen Freiheit als "Sicherheit", während die technische Realität die Entwicklung eines digitalen Gefängnisses darstellt, das mit bequemen Apps und "altersgerechten" Zertifikaten installiert wird.
Der Druck, den der politische Islam über Kinder muslimischen Glaubens an unseren Schulen auf Mitschüler ausübt, wird immer größer.
Natürlich ist nicht jeder einzelne Ordnungsruf, der gegen die AfD ausgesprochen wird, unbegründet, in der Masse handelt es sich aber um künstlich aufgebauschte Bagatellen. Es ist kaum mitanzusehen, wie hier die Rechte der größten Oppositionspartei, die über zehn Millionen Wähler vertritt, in widerlichster Weise mit Füßen getreten werden. Vom vielzitierten „Hohen Haus“ kann keine Rede mehr sein. Es ist ein hasserfüllter Zirkus daraus geworden, in dem die AfD als Freiwild fungiert und sich auch noch vorwerfen lassen muss, sie sei es, die das Klima im Bundestag vergifte.
Die von den Klägern vorgetragenen Beispiele für eine linke politische Schlagseite der Sender reichen nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um eine Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags zu begründen. Allerdings stellte der vorsitzende Richter Martin Morlock in der mündlichen Verhandlung die Einseitigkeit nicht generell in Frage, im Gegenteil. „Es gibt gewisse Akzeptanzprobleme“, so Morlock: „Das ist ein Problem für den öffentlichen Rundfunk.“ Die Tagesschau ließ in ihrem Beitrag genau diesen Punkt weg, und sprach nur von „vermeintlichen Defiziten“. Damit bestätigten die Tagesschau-Macher wieder einmal die Kritik an der ÖRR-Berichterstattung, die fast schon routinemäßig auslässt, was nicht ins eigene Bild passt.
Der Grünen-Abgeordnete Olaf Meister erklärte, man wolle „unser Parlament und unsere parlamentarische Demokratie schützen“. Die bisherigen Regeln setzten „grundlegende Gutwilligkeit“ voraus. Wenn eine Gruppe „destruktiv unterwegs“ sei, funktioniere dieses System nicht mehr.
Viele NGOs haben etwas von Weltuntergangs-Sekten, immer steht das Ende der Zivilisation, wie wir sie kennen, kurz bevor. Der „Sicherheits-Report“ vermerkt: „In den vergangenen Monaten verdichten sich die Anzeichen für eine neue Eskalationsstufe impolitischen Umgang mit zivilgesellschaftlichem Engagement.“
Herkunft der Tatverdächtigen
Und auch bei Aussagen über die Herkunft von Tatverdächtigen gilt es, einige äußere Umstände zu beachten. Die PKS schlüsselt auf nach deutschen und nicht-deutschen Tatverdächtigen. "Nicht-deutsch" ist aber eine statistisch eher grobe Kategorie, denn darin stecken sehr unterschiedliche Gruppen. Es kann sowohl um Menschen gehen, die seit Jahrzehnten in Deutschland leben, aber keinen deutschen Pass haben - als auch um Touristen, Studierende oder Berufspendler.
Ebenfalls zu bedenken ist, dass bestimmte nicht-deutsche Gruppen häufiger polizeilich kontrolliert und angezeigt werden -und deswegen auch häufiger in der Statistik auftauchen. Außerdem sind Nicht-Deutsche im Schnitt jünger, zu ihnen gehören oft mehr Männer als Frauen, was auch unter Deutschen eine Gruppe mit generell höherer Kriminalitätsbelastung ist. Auch weitere Faktoren, die Kriminalität begünstigen, treffen auf Nicht-Deutsche häufiger zu als auf Deutsche - dazu zählen etwa soziale Aspekte wie Armut, prekäre Wohnsituationen, Perspektivlosigkeit oder Traumatisierung.